AGBs

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 

Christina Maria Roth MSc

Geltung

Sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen uns als Auftragnehmer und dem Auftraggeber (im Folgenden Kunde) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden auch Geschäftsbedingungen). Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber.

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass wir bereits jetzt Widerspruch gegen sämtliche abweichende Regelungen in einer Bestellung oder in sonstigen Geschäftspapieren des Kunden erheben. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt und gelten nur im Falle unserer schriftlichen Bestätigung, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Begriffsbestimmungen:

Verbraucher ist ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl 1979/140 in der geltenden Fassung) und somit eine natürliche oder juristische Person die kein
Unternehmer ist.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb
ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, sofern von uns nicht gegenüber dem Kunden offengelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.

Angaben in unseren Unterlagen verstehen sich bloß als unverbindliche Beschreibung zur ungefähren Darstellung der Ware, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Material- bzw. produktionsbedingte Änderungen und Abweichungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Bloße Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können von uns jederzeit berichtigt werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Der Käufer ist nicht berechtigt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen. Diese Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzustellen.

Preise

Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), inkl Umsatzsteuer. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.

Alle von uns einem Verbraucher genannten oder mit diesem vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind jedenfalls 2 Monate gültig.

Gegenüber einem Unternehmer berechtigen uns allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., die Preise jederzeit entsprechend zu erhöhen. Dem Unternehmer steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen.

Kosten für den Versand werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen.

Bestellte, im Angebot jedoch nicht enthaltene Arbeiten werden entsprechend dem Aufwand zu unseren Bedingungen und Verrechnungssätzen durchgeführt.

Lieferung mittels Versand

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung durch uns. Die jeweilige Frist beginnt jedoch nicht bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden von uns als bei uns eingelangt bestätigt wurden. Bei Verzug mit vereinbarten Zahlungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn der Liefergegenstand unser Lager vor Fristablauf verlässt oder von uns bis dahin dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.

Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt.

Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen.

Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden.

Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten, berechtigen uns unter Ausschluss von jedweden Rechtsansprüchen, insbesondere von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen, dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem wir uns in Verzug befinden.

Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden, spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt; hierbei sind wir insbesondere dazu berechtigt, die Lagerung zu marktüblichen Preisen selbst vorzunehmen oder die versandbereite Ware im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten einzulagern. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden an die von ihm bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Das Risiko des Transports geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Mit Verlassen des Lagers von uns obliegt die allfällige Haftung für den Transportweg bis zum Empfänger dem jeweiligen Transportunternehmen.

Bei reiner Onlinbeauftragung ist die Rechnung nach Fertigstellung aber vor Versand vollständig zu begleichen.

Abholung durch den Kunden

Ist die bestellte Ware abholbereit, wird der Kunde per E-Mail oder Telefon von uns verständigt. Die fertiggestellte Ware ist anschließend vom Sitz unseres Unternehmens innerhalb von 14 Tagen abzuholen.

Wird die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen – Unterlassung oder Ablehnungen der Annahme – durch den Kunden abgeholt, gerät dieser in Annahmeverzug. Es besteht eine Abnahmeverpflichtung des Kunden, wenn dies im Vorhinein ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Annahme der bestellten Ware kann der Kunde nur verweigern, wenn die fertiggestellte Ware nicht der vertragsgemäßen Vereinbarung entspricht. Die Verweigerung ist aber nicht zulässig, wenn die fertiggestellte Ware dem ersten Anschein nach mängelfrei ist. Durch Übernahme der Ware durch den Kunden, endet der Annahmeverzug.

Als Folge des Annahmeverzuges geht die Preisgefahr auf den Kunden über. Dieser hat die Ware daher auch bei zufälligem Untergang oder Beschädigung zu zahlen. Die Gewährleistungsfrist sowie die 6-monatige Frist nach § 924 ABGB beginnen zum Zeitpunkt des Annahmeverzuges zu laufen.

Führt der Annahmeverzug zu einem Mehraufwand, haben wir gegen den Anspruch auf einen diesbezüglichen Ersatz vom Kunden. Nach § 1425 ABGB haben wir die Möglichkeit die Ware bei Gericht zu hinterlegen, dieser Gerichtserlag bewirkt die Erfüllung unserer Leistungspflicht.

Gerät der Kunde als Unternehmer in Annahmeverzug haben wir die Möglichkeit die Ware nach § 373 UGB, nach vorheriger Androhung, von einem befugten Unternehmer öffentlich versteigern zu lassen. Zudem können wir die Ware, falls diese einen amtlichen Markt- oder Börsepreis aufweist, zum laufenden Preis aus freier Hand verkaufen lassen.

Wurde keine Vereinbarung bezüglich einer späteren Fälligkeit getroffen, so wird die Gegenleistung des Kunden fällig. Wird diese verweigert, haben wir die Möglichkeit eine Leistungsklage zu erheben oder nach § 918 ABGB unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnungsverbot, Auslandslieferungen

Unsere Rechnungen – auch Teilrechnungen – sind 10 Tage nach Ausstellungsdatum spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Es bleibt uns vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach unserem Ermessen zu widmen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 20,00 zu bezahlen.

Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden aus unserer Sicht zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen/Leistungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung.

Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.

Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

Bei Exportgeschäften ist ausschließlich der Kunde dazu verpflichtet, für die Einholung und Aufrechterhaltung der notwendigen Export-, Zoll- und sonstigen Bewilligungen und dergleichen auf eigene Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren. Weiters hat der Kunde sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden, ansonsten er verpflichtet ist, allfällige Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an all unseren Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund – auch aus vorangegangenen Geschäften – vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt, sofern wir – wozu wir einseitig berechtigt sind – keinen Rücktritt vom Vertrag erklären, grundsätzlich nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Entgeltes, nicht auf.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekaufte Ware an einen Dritten unzulässig.

Veräußert der Kunde die Ware trotzdem, so tritt er schon jetzt seine Forderungen gegen seine Abnehmer an uns bis zur Höhe unserer Forderung gegen ihn im Voraus ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an uns in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Zession zu verständigen. Allfällige Zessionsgebühren sind vom Kunden zu tragen.

Von einer Pfändung oder anderen (wie immer gearteten) Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die übernommenen Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.

Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung

Gemeinsame Bestimmungen für Verbraucher und Unternehmer

Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vornehmen.  Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen.

Für unseren Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchstmaß der bei uns bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem grobem Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit und bei Verbrauchern unbeschränkt haften. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern zur Gänze, gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.

Bei Leder handelt es sich um ein Naturmaterial, Unterschiede in der Form, der Farbe und der Maserung stellen daher keinen Mangel dar, der eine Wertminderung zur Folge hätte. Es handelt sich bei jeder erstellten bzw. reparierten Ware um ein Unikat. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von einem Muster in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Farbe sind unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als genehmigt. Aufgrund der Einzigartigkeit von Leder übernehmen wir daher keine Haftung für den Fall, dass eine Reparatur in Farbe und Muster gleichartigen Materials nicht möglich ist.

Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen -ausgenommen reine Geldforderungen bei Unternehmergeschäften – ist unzulässig.

Bei Nachbestellungen übernehmen wir für die exakte Übereinstimmung mit der Erstbestellung keine Gewähr.

Bei Geschäften mit Unternehmern gilt darüber hinaus nachstehendes:

Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Übernahme der Ware, längstens jedoch binnen drei Tagen ab Übernahme und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

Für Mängel, welche bei der Untersuchung nach Übernahme der Ware nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übernahme und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen. Solche Mängel sind binnen drei Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

Darüber hinaus gehende Abweichungen der bestellten von der übernommenen Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen vom Unternehmer binnen drei Tagen ab Übernahme geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit den Unternehmer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck.

Der Unternehmer hat stets die Mangelhaftigkeit der übernommenen Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns erhaltenen Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen – wie zB Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.

Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen.

Sofern in einer Sondervereinbarung nicht anders geregelt, ist bei Unternehmergeschäften der Erfüllungsort für unsere aus dem Titel der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen der Sitz unseres Unternehmens.

Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen -ausgenommen reine Geldforderungen – ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der übernommenen Ware durch den Unternehmer entfallen uns gegenüber sämtlichen Ansprüchen aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.

Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Unternehmer beigestellten Materialien, Daten und Druckvorrichtungen. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die Richtigkeit der gespeicherten Daten von uns nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie immer geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten und Materialien verursacht werden.

Sollte der Unternehmer selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.

Bringt der Unternehmer die von uns erhaltene Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Unternehmer verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.

Vertragsanpassung, Vertragsrücktritt

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändert oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn mit dem Kunden zunächst eine Verlängerung der Liefer- bzw. Leistungsfrist vereinbart war. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs bzw. Insolvenz des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne Nachfristsetzung berechtigt. Der Rücktritt wird durch unsere einseitige Erklärung rechtswirksam.

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten der Vertragspartner ist der Ort unseres Hauptsitzes in 5020 Salzburg, dies unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten oder den Zahlungsort.

Auf sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer-)Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen unterliegende Rechtsgeschäfte, ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie zB das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für die Landeshauptstadt Salzburg zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Für Verbraucher gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Republik Österreich hat und nicht in Österreich beschäftigt ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Datenschutz, Adressenänderung 

Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten des Kunden in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.

Schutzrechte Dritter

Bei Sonderanfertigungen garantiert der Kunde, dass durch die vertragsgemäße Erstellung der Ware Schutzrechte Dritter (Patent-, Marken-, Muster-, Urheberrechte, Ausstattung, Produktbezeichnungen, Know-how, Gebietsschutz und Rechte ähnlicher Art und zwar auch dann, wenn deren Erteilung gegebenenfalls erst beantragt ist) nicht verletzt werdenWir sind nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob hinsichtlich der herzustellenden Ware immaterielle Rechte Dritter bestehen bzw. ob solche verletzt werden. Der Kunde hat uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter zur Gänze freizustellen und klag- und schadlos zu halten.

Urheber und Vervielfältigungsrecht

Insoweit wir selbst Inhaber der urheber und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gegenständlichen  Waren oder an Teilen derselben sind, erwirbt der Kunde mit dem Erhalt der Ware nur das nichtausschließliche Recht, die übernommene Ware zu verbreiten (§ 16 UrhG); im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in unserer Hand unberührt. Uns steht das ausschließliche Recht zu, die von uns hergestellten Vervielfältigungsmittel zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben. Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob unserem Kunden das Recht zusteht, die Vorlagen zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen; wir sind vielmehr berechtigt anzunehmen, dass unserem Kunden alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Wir übernehmen im Hinblick auf die vom Kunden beigestellten Entwürfe und sonstige Unterlagen keine wie immer geartete Haftung für die Verletzung von Immaterialgüterrechten, egal welcher Art. Unser Kunde ist verpflichtet, uns hinsichtlich aller Ansprüche, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Wir verpflichten uns, solche Ansprüche unserem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit zu verkünden. Tritt unser Kunde auf die Streitverkündigung hin nicht als unser Streitgenosse dem Verfahren bei, so sind wir berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und uns bei unserem Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.

Beigestellte Materialien und Daten

Entwürfe und sonstige Unterlagen des Kunden sind von diesem binnen zwei Wochen nach Erledigung des Auftrages bei uns abzuholen.Nach Ablauf dieser Frist übernehmen wir für nicht abgeholte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung und sind berechtigt, die Materialien auf Kosten des Kunden, ohne wie immer gearteten Ersatzanspruch des Kunden zu entsorgen oder – nach unserem Ermessen – im Namen sowie auf Gefahr und Kosten des Kunden zu marktüblichen Konditionen bei uns oder einem Dritten einzulagern. Wir sind in keinem Fall dazu verpflichtet, diese Unterlagen sowie deren Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.

Für Daten, welche uns vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, haften wir im obigen Sinne nur dann, wenn uns der Kunde am Datendruck (Proof) bestätigt, dass die bei uns eingelangten Daten mit den von ihm übermittelten Daten übereinstimmen.

Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden beigestellten Materialien und Daten. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die Richtigkeit der gespeicherten Daten von uns nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie immer geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten und Materialien verursacht werden.

Markenschutz, Unternehmenskennzeichen

Werden von uns gelieferte bzw. geleistete Waren verarbeitet, so kann die Benutzung unseres Firmennamens, unserer Marken oder die besondere Bezeichnung unseres Unternehmens (Unternehmenskennzeichen) bei den damit hergestellten Erzeugnissen nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung erfolgen, auch wenn die gelieferte bzw. geleistete Ware mit einem unserer Markenzeichen oder Unternehmenskennzeichen versehen war.

Das gleiche gilt auch für die Verwendung unserer Markenzeichen, Unternehmenskennzeichen und Produktbezeichnungen in Ankündigungen und Geschäftspapieren, insbesondere Werbeschriften, Preislisten etc.

Es ist unzulässig, anstelle unserer Erzeugnisse unter Hinweis auf diese Erzeugnisse Ersatzprodukte anzubieten oder zu liefern sowie in den Preislisten und ähnlichen Geschäftspapieren unsere Produktbezeichnungen, gleichgültig ob geschützt oder nicht, mit dem Wort „Ersatz“ in Verbindung zu bringen oder den Bezeichnungen von Ersatzprodukten gegenüberzustellen.

Sonstiges  

Die Überschriften der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.

Keine zwischen dem Kunden und uns sich vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden Verkaufsbedingungen uns gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes uns in diesem Dokument gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder uns in diesem Dokument gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.

Sofern in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen Schriftlichkeit gefordert wird, ist dieses Formerfordernis nur dann erfüllt, wenn das betreffende Dokument eine Unterschrift mit leserlicher Namensangabe des/der Unterzeichnenden enthält (Brief, Telefax oder E-Mail mit elektronischer Signatur iSd § 4 (1) Signatur- und Vertrauensdienstegesetz – SVG). Ein E-Mail erfüllt auch dann das Schriftlichkeitserfordernis, wenn ein mit einer Unterschrift im obigen Sinne versehenes eingescanntes Dokument per E-Mail übermittelt wird.

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